Als 1979 die Bezirksvertretung Heckinghausen gegründet wurde, wurden ihre Grenzen in weiten Bereichen auf die Mitte einer Straße gelegt. Die Straße stellt die Grenze zu dem jeweiligen Nachbarbezirk dar. So läuft beispielsweise die Grenze zwischen der Bezirksvertretung Heckinghausen und der Bezirksvertretung Barmen in der Mitte der Straße Fischertal.
In der Regel ist eine solche Grenzziehung sinnvoll. Unsinnig ist es aber, wenn die Nordgrenze von Heckinghausen in der Mitte der Widukindstr. und der Waldeckstr. liegt und die nördliche Fahrbahnhälfte samt Gehweg in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung Oberbarmen fällt. Diese Grenzziehung widerspricht der natürlichen Betrachtungsweise. Der fragliche Bereich gehört vielmehr vom Siedlungszusammenhang, von der verkehrlichen Erschließung und der historischen Entwicklung ausschließlich zu Heckinghausen.
Die Bahnlinie ist ein derart breites und massives Hindernis, das diesen Bereich derart vollständig von Oberbarmen abtrennt, dass irgendein Interesse der Bezirksvertretung Oberbarmen, sich hier um zu kümmern, nicht ersichtlich ist.
Im Bereich der Waldeckstr. erlangt die Grenzziehung derzeit eine besondere Bedeutung. Hier hat sich die Deutsche Bahn zurückgezogen und den Güterbahnhof aufgegeben. Die Filiale des Bauhauses und ein Stützpunkt der AWG wurden hier errichtet. Es geht hier um mehr als eine „halbe Straße“. Auch in die künftige verkehrliche Umgestaltung Heckinghausens muss dieser Bereich einbezogen werden.
Der Bürgerverein Heckinghausen e.V. hat deshalb einen Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung an den Stadtrat gerichtet, die Grenze Heckinghausens in der Widukind- und in der Waldeckstr. nordwärts an den Rand der Eisenbahngrundstücke zu verschieben.