Unsere eingehenden Nachforschungen haben noch folgende Details ergeben:
Vom stellvertretenden Bezirksbürgermeister Herrn Mengelberg erhielten wir eine detaillierte Ausrechnung der effektiven Fahrzeitverlängerung der WSW-Busse bei Tempo 30 auf der Heckinghauser Straße.
-
Der Abschnitt zwischen Bockmühle und Waldeckstr. ist 397 m lang, wobei Tempo 30 hier zu einer effektiven Fahrzeitverlängerung von 14,1 sec. führt.
-
Der Abschnitt zwischen Waldeckstr. und Brändströmstr. ist 779 m lang mit 27,4 sec effektiver Fahrtzeitverlängerung.
-
Der Abschnitt zwischen Brändströmstr. und am Cleff (eigentlich nur bis Heckinghauser Sporthalle) ist 511 m lang mit 14,5 sec. effektiver Fahrtzeitverlängerung.
Die Experten von Stadt und Stadtwerken haben vor Aufstellung des Lärmaktionsplans III (LAP III) dieses Problem beraten und als Kompromiss festgelegt, dass nur Fahrtzeitverlängerungen bis 20 sec. hingenommen werden können. Damit fiel der Abschnitt zwischen Waldeckstr. und Brändströmstr. aus dem LAP III heraus.
Die WSW haben diese Darstellung inzwischen bestätigt. Leider wurde die Möglichkeit einer einheitlichen Tempo-40-Regelung nicht untersucht, da nach Aussage der WSW „formal eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung gemäß LAP III nicht vorgesehen ist.“
Dabei ist eine Tempo-40-Regelung nach unseren Erkenntnissen durchaus zulässig und wird in anderen Städten (Z.B. Heilbronn, Stuttgart, Wiesbaden) praktiziert. Die Lärmreduzierung wäre zwar geringer als bei Tempo 30, aber der Fahrtzeitverlust der Busse sicherlich geringer. Dann kämen alle Anwohner der Heckinghauser Str. in den Genuss einer Lärmreduzierung, während die Autofahrer nicht diesen verwirrenden Flickenteppich hätten. Aber offenbar haben die zuständigen Gutachter nur streng schematisch in Tempo 50 und Tempo 30 gedacht und die Stadt ist diesem Schema gefolgt, ohne an andere Möglichkeiten zu denken. Mehr Flexibilität beim Denken wäre aber nützlich!
Wir werden die Angelegenheit weiterverfolgen.