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Weiter Mietwagenbetrieb auf P+R-Plätzen

Auf unsere Petition an den deutschen Bundestag, dem P+R-Zeichen Verbindlichkeit zu verschaffen, erhielten wir vom Bundesverkehrsministerium die Antwort, dass das Straßenverkehrsrecht die Privilegierung einzelner Nutzergruppen verbiete. Das P+R-Zeichen dürfe im öffentlichen Straßenraum deshalb nicht verbindlich sein. Alternative sei kein öffentlicher, sondern privater Parkplatz, auf dem die Stadt die Nutzung kraft Hausrechtes regeln könne. 

Diese Lösung scheidet aber an der Waldeckstr. aus. Ein privater Parkstreifen zwischen einer öffentlichen Fahrbahn und einem öffentlichen Gehweg ist für die Autofahrer nicht begreifbar. 

Das einzige was möglich ist: die z.T. überlangen Fahrzeuge, die verkehrsgefährdend in die Fahrbahn ragen, bei der Verkehrsbehörde anzuzeigen. Jede andere Blockade der P+R-Plätze durch Mietwagen muss wohl hingenommen werden. So etwas nennt sich dann „Verkehrswende“. 

Die Situation wird sich noch verschärfen, wenn ab Frühjahr 2025 die Brücke Waldeckstr. erneuert wird und die meisten der P+R-Parkplätze für 20 Monate von der Baumaßnahme in Anspruch genommen werden.

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